Die Kripo Regensburg berichtet von erfolgreichen Ermittlungen im Bereich der Falschgeldkriminalität. Durch das Kommissariat 10 mit Sitz in Furth im Wald konnten mehrere Fälle aufgeklärt werden, zwei Brüder konnten als Tatverdächtige ermittelt werden. Aufgefallen waren die beiden, nachdem Anfang des Jahres 2017 vermehrt Zahlungen mit 50 Euro Scheinen aufgefallen waren, bei denen sich die Scheine als Fälschungen herausgestellt hatten.
Die Mitteilung der Polizei:
Das Kommissariat 10 der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg mit Dienstsitz in Furth im Wald, konnte durch intensive Ermittlungen nun mehrere Fälle der Falschgeldkriminalität aufklären. Als Tatverdächtige wurden zwei Brüder mit italienischer Staatsangehörigkeit identifiziert.
Bereits seit Januar 2017 wurden vermehrt Zahlungen mit Falsifikaten von 50 Euro Banknoten, vor allem in und um Cham verzeichnet. Dabei war auffallend, dass bei den meisten der Geldscheine die gleichen Fälschungsmerkmale vorhanden sind.
Akribische Ermittlungen und das Zusammenfügen des Ermittlungspuzzles der Fachdienststelle für Falschgeldkriminalität bei der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg führten nun zu einem Ermittlungserfolg. Dabei wurde jeder der in Frage kommenden Fälle, in der eine solche Banknote im Raum Cham und Straubing verbreitet wurde detailliert nachermittelt.
Daraus resultierende Erkenntnisse sowie die Ergebnisse kriminaltechnischer Untersuchungen führten die engagierten Kriminalbeamten zu dem italienischen Brüderpaar aus dem Landkreis Cham. Der Jüngere der beiden hatte sich die Falsifikate über das Darknet verschafft. Die falschen Banknoten habe er dann zum Teil seinem Bruder überlassen. Mittels Einkäufen bzw. Gaststättenbesuchen brachten sie das Falschgeld in verschiedenen Geschäften und Lokalen in Cham und Straubing in den Zahlungsverkehr und bereicherten sich am Wechselgeld.
Jedem der mit dem Gedanken spielt die Idee der Brüder aufzugreifen, sollte sich bewusst sein, dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ein Blick ins Gesetz (§146 StGB) stellt klar, Geldfälschung ist ein Verbrechenstatbestand der mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.
PM/MF