Diese beinhalten auch ein Verbot von Märkten und Ausstellungen, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln und eine Untersuchungspflicht von Geflügel, die über Händler im Rahmen eines Reisegewerbes abgegeben werden. Hintergrund ist die kürzliche Feststellung eines Geflügelpestfalles bei einem Hausgeflügelbestand in Erding. Seit Oktober wurden in Bayern zudem drei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, u. a. auch bei einer Wildente im Landkreis Cham nachgewiesen.
Im Landkreis Cham wurden deshalb bereits mit Allgemeinverfügung vom 28.10.2021 erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen angeordnet. Vorgegeben ist insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion der Ställe zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Seitdem müssen auch Halter von kleinen Geflügelbeständen zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen. Ebenso gilt bereits seit Ende Oktober ein Fütterungsverbot für Wildvögel, Singvögel sind jedoch davon ausgenommen.
Neu kommt nun hinzu, dass Ausstellungen, Märkte und Schauen für bzw. mit Geflügel mit Ausnahme der Tauben bis auf weiteres verboten sind. Zudem muss von Geflügelhändlern, die keine ortsfeste Niederlassung im Landkreis Cham haben, beim Verkauf von Geflügel ein Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen zudem ein Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorgelegt werden.
Die genauen Einzelheiten können den Allgemeinverfügungen, die in den Amtsblättern des Landkreises Cham vom 28.10.2021 (https://www.landkreis-cham.de/media/37290/nr_61_vom_28-10-2021.pdf) und vom 09.12.2021 (https://www.landkreis-cham.de/media/37673/nr_67_vom_09-12-2021.pdf) veröffentlicht wurden, entnommen werden.
Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224, gemeldet werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham unter der oben genannten Telefon Nr. gerne zur Verfügung.
Landratsamt Cham / MB