Im Landkreis Cham wurden aktuell wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei Wildvögeln amtlich bestätigt. Bei verendeten Schwänen wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.
Nach dem vereinzelten Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln Anfang Dezember letzten Jahres wurden seinerzeit bayernweit zum Schutz vor weiterer Ausbreitung, insbesondere zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände verstärkte Biosicherheits- und Vorbeugemaßnahmen angeordnet. Im Landkreis Cham gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung bereits seit 28.10.2021, nachdem eine Wildente positiv auf Geflügelpestvirus getestet worden war.
Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.
Eine Ansteckung von Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224 gemeldet werden.
Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Landkreis Cham / MB