Bei der untersuchten Krickente wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel auf Grund ergeht in Kürze eine Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen im Landkreis und ein Fütterungsverbot für Wildvögel, ausgenommen Singvögel.
Die Geflügelhalter im Landkreis Cham werden auf Grund des neuerlichen Nachweises von Geflügelpestviren dringend gebeten, folgendes zu beachten:
Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und vor allem Funde von Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne) dem Veterinäramt Cham gemeldet werden.
Zudem sollten Wildvögel mit Ausnahme der Singvögel nicht gefüttert werden. Dadurch soll die Übertragung und Verbreitung des Virus zum einen durch den direkten Kontakt zwischen den Wildvögeln und zum anderen durch Kontakt mit sonstigem viruskontaminierten Material verhindert werden. Fütterungsplätze stellen naturgemäß „Hotspots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.
Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass nach derzeitiger Sachlage eine Aufstallungspflicht noch nicht geboten ist. Sollte sich jedoch die allgemeine Gefährdung weiter vergrößern, könnte auch eine Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügelhaltungen notwendig werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham gerne zur Verfügung.
Landkreis Cham / MB