Der Landkreis Cham reagiert auf die Einführung des Distanzunterrichts an den Schulen und passt die Fahrpläne beim Bus- und Bahnbetrieb an.
Im Bahnverkehr gilt weiterhin der Regelfahrplan. Somit verkehren alle OPB- und ALEX-Züge nach dem üblichen Fahrplan ohne Einschränkungen. Beim Busverkehr wird ein Grundfahrplan zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um einen Ferienplan, der um weitere Verbindungen ergänzt wird (siehe unten).
Landrat Franz Löffler: „Im Zusammenspiel der gesamten Verkehrsträger Bus, Bahn und Rufbusse haben wir ein Angebot eingerichtet, das dem Grundbedürfnis der Mobilität gerecht wird und in den Hauptverkehrszeitlagen die Pendlernachfrage abdeckt. Darüber hinaus ist über den aktuell reduzierten Grundfahrplan auch sichergestellt, dass in der eigentlichen Faschingswoche das komplette Verkehrsangebot wie an Schultagen abgewickelt werden kann.“
Ergänzende Linien
Linie 210: 6.40 Uhr von Roding, Goldener Steig nach Cham
Linie 210: 7.55 Uhr von Cham, Floßhafen nach Roding
Linie 228: 6.20 Uhr von Reichenbach, Kienleiten nach Roding
Linie 210: 12.07 Uhr von Roding, IG Continental nach Cham,
Linie 210: 18.35 Uhr ab Cham, Floßhafen nach Roding
Linie 280: 5.45 Uhr ab Roding, Sparkasse über Falkenstein nach Roding
Linie 420: 7.30 Uhr ab Cham, Floßhafen nach Waldmünchen
Linie 490: alle Fahrten gemäß S-Fahrplan zwischen WÜM und OVI
Linie 610: 7.35 Uhr Cham, Bahnhof nach Bad Kötzting
Linie 610: 13.25 Uhr Bad Kötzting, Schulzentrum nach Cham
Linie 810: 6.40 Uhr von Eitenzell / Rettenbach / Falkenstein nach Cham
Linie 810: 16.20 Uhr von Cham nach Falkenstein / Rettenbach
Linie 680: 6.31 Uhr Bad Kötzting, MB Hirschvogel – Wettzell – Viechtach
Linie 680: 13.25 Uhr Viechtach, SZ – Wettzell – Bad Kötzting
Linie 680: 16.15 Uhr von Bad Kötzting, Bahnhof nach Viechtach
Die Rufbusse sind weiterhin ohne Einschränkungen im Einsatz.
Die Nachtschwärmerbusse bleiben ebenso wie die Skibusse weiterhin außer Betrieb.
Gleiches gilt für die reinen Schulbusse, die ebenfalls nicht mehr verkehren. Kinder, die zur Notbetreuung an die Schule müssen, können die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Die Regelung gilt bis auf weiteres. Über mögliche Änderungen wird zeitnah berichtet. Die aktuelle Entwicklung finden Sie immer auch in der Wohn-du-Willst-APP.
Landratsamt Cham/MS