Die Gründe hierfür sind das Auftragen der gelben Fahrbahnmarkierung und das Aufstellen von Betonschutzwänden entlang der Fahrbahn zur Abgrenzung der Baustelle vom fließenden Verkehr. Sowohl die Fahrbahnmarkierung, als auch das Einheben und Aufstellen der Betonschutzwände erfolgt unter Verkehr als „wandernde Baustelle“. Bei Bedarf wird der Verkehr mittels Ampel geregelt.
Sobald die Verkehrssicherung eingerichtet ist, beginnen die Arbeiten für die so genannte Verkehrsphase 1. Hierbei wird die Bundesstraße 85 im Norden verbreitert. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Juli 2022.
Für die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen bittet das Staatliche Bauamt Regensburg die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Es wird gebeten, die baustellenbedingten Einschränkungen bei den Fahrzeiten zu berücksichtigen. Alle Beteiligten sind bemüht, die Behinderungen so kurz wie möglich zu halten und die Arbeiten so zügig wie möglich abzuschließen.
Staatliches Bauamt Regensburg/JM