Im Prozess um Parteispenden im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 ist heute vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gegen den früheren CSU-OB-Kandidat Christian Schlegl gefallen.
Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 13 Fällen im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 ist der frühere Oberbürgermeister-Kandidat der CSU, Christian Schlegl, zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt worden. Von den übrigen Vorwürfen - weitere Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie zweimalige Falschaussage - wurde er am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg freigesprochen.
Die Richter der 7. Wirtschaftsstrafkammer sahen als erwiesen an, dass der Angeklagte während des Kommunalwahlkampfs 2014 Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Verschleierung der Übernahme von Agenturrechnungen durch den Bauunternehmer Thomas D. und der privaten Verwendung von Wahlkampfmitteln geleistet hatte. Christian Schlegl wurde deswegen zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Von dem Vorwurf, sich in Bezug auf Wahlkampfspenden freiberuflich tätiger Strohleute des Bauunternehmers Thomas D. in strafbarer Weise an weiteren Steuerhinterziehungen beteiligt zu haben, sprach das Gericht den Angeklagten dagegen ebenso frei, wie von der Anschuldigung, im Prozess gegen Joachim Wolbergs vor der 6. Wirtschaftsstrafkammer uneidlich falsch ausgesagt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schlegl Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 21 Fällen - verteilt auf drei Tathandlungen - sowie zwei uneidliche Falschaussagen zur Last gelegt und auf eine Geldstrafe plädiert. Schlegls Verteidiger hatte Freispruch gefordert.
In dem Verfahren ging es um Parteispenden aus der Immobilienbranche in Höhe von rund 160.000 Euro. Diese waren der Anklage nach mittels Strohmännern beziehungsweise Scheinrechnungen geflossen, um ihre Herkunft zu verschleiern. Die vermeintlichen Spender machten die Spenden bei ihren Einkommenssteuererklärungen geltend, weswegen dem Fiskus Geld verloren ging.
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dpa/Landgericht Regensburg/MB