Das Landgericht Regensburg hat die Anklage gegen den früheren OB-Kandidaten Christian Schlegl zugelassen. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. Schlegel wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Parteiengesetz angeklagt.
Christian Schlegls Anwalt hat sich mit einem kurzen Statement dazu geäußert:
Mein Mandant nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und hat weiterhin hohes Vertrauen in den Rechtsstaat. Einer Aufklärung der Sachverhalte in der gerichtlichen Hauptverhandlung sieht er entgegen.
Der ehemalige CSU-Oberbürgermeisterkandidat hat vor der vergangenen Kommunalwahl angekündigt, nicht wieder zu kandidieren. Bereits 2019 hatte er bestätigt, sich nicht mehr für den Stadtrat zur Wahl stellen zu wollen.
Um diese Aussage geht es unter anderem: Im aktuellen Verfahren gegen Christian Schlegl geht es unter anderem um dessen Aussage vor Gericht im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs und weitere Angeklagte. Schon damals hatten Verteidiger im Saal die Aussagen des ehemaligen OB-Kandidaten angezweifelt. Im Nachgang hatten die Verteidiger eines der Angeklagten angekündigt, Strafanzeige gegen Schlegl stellen zu wollen. Dieser hatte wiederum angekündigt, sich ebenfalls einen solchen Schritt zu überlegen- wegen falscher Verdächtigungen.
MF/MB
Mit Beschluss vom 11. September 2020 hat das Landgericht Regensburg die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 17. April 2019 gegen den früheren OB-Kandidaten Christian Schlegl zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess findet vor der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen 7. Strafkammer statt. Ein zeitlicher Rahmen steht noch nicht fest.
Dem Angeklagten werden Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Parteiengesetz im Zusammenhang mit der Verschleierung von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche anlässlich seiner Bewerbung für das Oberbürgermeisteramt der Stadt Regensburg bei der Kommunalwahl 2014 vorgeworfen. Das relevante Spendenaufkommen beziffert die Anklage insoweit mit rund 150.000 Euro. Ferner liegen dem Angeklagten uneidliche Falschaussagen bei seinen Vernehmungen als Zeuge in der 2018 durchgeführten Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl zur Last.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen hinreichenden Verdachts stellt keine endgültige Beurteilung und erst recht keine Verurteilung dar. Sie bedeutet nur, dass der Kammer die Überprüfung dieser Vorwürfe in einer Hauptverhandlung geboten erscheint. Eine Hauptverhandlung bietet weitergehende Aufklärungsmöglichkeiten als die im Zwischenverfahren vorgenommene Auswertung der Aktenlage, weil das Gericht in der Hauptverhandlung alle relevanten Beweise unmittelbar, unter Mitwirkung der übrigen Verfahrensbeteiligten erhebt. Ein eventuelles Urteil darf ausschließlich auf das Ergebnis der Hauptverhandlung gestützt werden. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.
Pressemitteilung