Die Abstimmung darüber im Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus mehreren Quellen erfuhr. Andere Medien hatten zuerst darüber berichtet.
In der Videoschalte berieten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Scholz und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die aktuelle Corona-Lage. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zentrale Entscheidungen zu Lockdown-Maßnahmen vom Frühjahr bekannt gegeben. Demnach sind die Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nun ging es zentral darum, ob angesichts der dramatischen Notlage in vielen Krankenhäusern bundesweite Verschärfungen kommen sollen.
Scholz hatte sich bereits für eine Corona-Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen mit Risikogruppen ausgesprochen. «Impfen ist der Ausweg aus dieser Pandemie», hatte er bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags gesagt. Eine Ausweitung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibe zu prüfen.
Eine Abstimmung ohne Fraktionszwang, wie nun anvisiert, kommt bei ethisch heiklen Fragen in Betracht. Parlamentsabgeordnete sind zwar grundsätzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet, aber in der Regel wird von ihnen erwartet, dass sie sich bei Abstimmungen an der Mehrheit ihrer Fraktion orientieren. Ausnahmen werden gemacht, wenn ethisch besonders sensible Entscheidungen anstehen.
Zuvor hatte Scholz in der Schalte Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vorgestellt. Der neue Krisenstab soll vor allem die Booster- und weiteren Corona-Impfungen in Deutschland beschleunigen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur argumentierten mehrere Länder in der anschließenden Diskussion am Dienstag, dies sei nicht das eigentliche Thema der Beratungen.
dpa