Prozessbeginn ist um 9 Uhr. Wir sind auch vor Ort. Eine Zusammenfassung des Gerichtstages sehen Sie heute Abend um 18 Uhr im TVA Journal.
Im Zusammenhang mit der Einwerbung von Wahlkampfspenden soll sich der Politiker 2013 schuldig gemacht haben. Rieger kandidierte damals für den Landtag. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Erpressung, Verstoß gegen das Parteiengesetz sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. Rieger weist die Vorwürfe zurück.
Gemeinsam mit Rieger sitzt der Inhaber einer Regensburger PR-Agentur auf der Anklagebank. Ihm legt die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Last. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage vorgesehen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft warb Rieger im Sommer 2013 bei einem Bauunternehmer um Spenden für seine Landtagskandidatur in Höhe von 60 000 Euro. Nachdem der Unternehmer dies ablehnte, soll Rieger ihm angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl mit Nachteilen bei der Vergabe von Bauprojekten gedroht haben. Der Unternehmer habe sich daraufhin zu einer Spende – knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10 000 Euro – sowie zur Übernahme von zwei Scheinrechnungen einer PR-Firma in Höhe von rund 30 000 Euro bereiterklärt. Die Ankläger werten dies als Erpressung.
Zur Verschleierung der Spenden des Unternehmers soll Rieger den Inhaber der PR-Firma hinzugezogen haben. Dieser soll dem Bauträger Scheinrechnungen gestellt haben. Die Baufirma habe die Rechnungen bei der Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung 2013 als Betriebsausgaben geltend gemacht und somit weniger Steuern gezahlt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich Rieger und der PR-Unternehmer der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Darüber hinaus wirft die Anklagebehörde Rieger vor, ein System aus Strohmann-Spenden eines weiteren Bauträgers unterstützt zu haben, indem er den Rechenschaftsbericht des CSU-Kreisverbandes Regensburg-Stadt, in dem die laut Ermittler fingierten Einzelspenden mehrerer Mitarbeiter der Baufirma aufgeführt waren unterzeichnete. Es habe so aussehen sollen, als hätten die Arbeitnehmer privat jeweils knapp 10 000 Euro gespendet – so habe verschleiert werden sollen, dass sie eigentlich aus dem Vermögen des Bauträgers stammten.
Im September 2019 hatte der bayerische Landtag Riegers Immunität aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aufgehoben. Im Januar 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage, die im März 2021 vom Landgericht zugelassen wurde.
Eine Vielzahl an Korruptionsvorwürfen hat die Stadt Regensburg seit 2016 erschüttert. Damals waren zunächst Ermittlungen gegen den früheren OB Joachim Wolbergs (SPD) öffentlich geworden. Dieser sowie weitere Kommunalpolitiker und mehrere Bauunternehmer mussten sich Gerichtsverfahren stellen.
Wolbergs war vor dem Landgericht Regensburg 2019 wegen Vorteilsnahme und 2020 wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Das erste Urteil hob der BGH am Donnerstagabend in Leipzig in Teilen auf. Aus Sicht der Generalbundesanwaltschaft war das erste Urteil zu milde ausgefallen. Der sechste Strafsenat des BGH verwies den Fall nun an das Landgericht München I, wo er neu verhandelt werden soll.
dpa/MB