Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Volkenschwand wurde am 04.05.2019 um 00.45 h ein 20-jähriger Pkw-Fahrer angehalten. Es konnte deutlicher Alkohol- und Marihuanageruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Alkotest erbrachte einen Wert, der sich mit dem Alkoholverbot von Pkw-Fahrern in der Probezeit nicht in Einklang bringen ließ.
Bei der anschließenden Durchsuchung von Person und Fahrzeug konnten ein Schlagring, ein Butterflymesser sowie eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Ein durchgeführter Drogentest verlief negativ. Der Fahrer wurde nach einem gerichtsverwertbaren Alkotest wieder entlassen. Auf den Fahrer dürften erhebliche Einschränkungen wegen seines Alkoholverstoßes als Fahranfänger während der Probezeit zukommen.
Am 04.05.19 um 00.25 h wurde ein 33-jähriger Pkw-Fahrer aus Mainburg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass dieser seine ausländische Fahrerlaubnis nicht auf eine deutsche Fahrerlaubnis hatte umschreiben lassen, obwohl er seinen Lebensschwerpunkt nachweislich schon länger als ein Jahr nach Deutschland verlegt hatte.
Er war dazu als Nicht-EU-Angehöriger allerdings verpflichtet. Es wird Strafanzeige vorgelegt.
Am 04.05.19 um 01.15 h wurde ein 46-jähriger Fahrer eines Kleintransporters einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr kein EG-Kontrollgerät verbaut hatte und zudem ein Kontrollbuch nicht ausreichend geführt wurde.
PM