Fr, 20.03.2020 , 11:18 Uhr
Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern beschlossen
Das Coronavirus fordert große Einschränkungen im Bereich des sozialen Lebens. Leider haben manche Menschen in unserer Bevölkerung den Erst der Lage noch nicht erkannt und missachten diese Vorgaben. Markus Söder hat bereits mit Ausgangssperren gedroht, bislang sind diese aber noch nicht umgesetzt worden. Heute wird es spontan eine weitere Pressekonferenz geben. Die eine Frage bleibt: Kommt jetzt das Ausgangsverbot?
Ab heute Nacht gibt es für voraussichtlich vierzehn Tage Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern. Das hat Ministerpräsident Markus Söder heute bekannt gegeben. "Wir haben keine Zeit mehr zu warten!", so Söder. Deshalb müsse jetzt gehandelt werden.
Erlaubt ist
- Arbeiten (Mindestabstände einhalten, Home-Office wenn möglich), auch der Weg in die Arbeit
- Arztbesuche (Einschränkungen, z.B. Physiotherapie nur in Notfällen, Ergotherapeuten etc. geschlossen), generelles Besuchsverbot in allen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- Einkaufen gehen - die Lebensmittelversorgung bleibt erhalten
- Sport & Spazieren gehen möglich, aber entweder allein oder mit der Familie bzw. Gassi gehen mit dem Hund
Geschlossen sind
- Baumärkte, Gartenmärkte,
- Frisöre
- Gastronomie grundlegend geschlossen nur noch To-Go, Drive in etc.
Gruppenbildungen, Partys und größere Menschenansammlungen sind verboten! Die Polizei wird dies verstärkt kontrollieren.
Grundsätzlich sollten Sie alle unnötigen Besorgungen verschieben und so gut es geht, zuhause bleiben.
Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatskanzlei
- Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo
immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
- Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
- Untersagt wird der Besuch von
a) Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG); ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize,
b) vollstationären Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
c) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des §2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
d) ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen und
e) Altenheimen und Seniorenresidenzen.
- Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
- Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der
Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.
- Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
- Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro (§ 73 Abs. 1a Nr. 6 und Abs. 2 IfSG).
- Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben unberührt.
- Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes sofort vollziehbar.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bedankt sich bei allen Menschen, die in dieser Krise die Versorgung der Bevölkerung sicher stellen.
Er appelliert auch an die Vernunft der BürgerInnen, einzeln zum Einkaufen zu gehen, keine Hamsterkäufe zu tätigen und auch nicht nur "wegen einem Glas Gurken" in den Supermarkt zu gehen.
Aiwanger betont explizit, dass die Versorgung sichergestellt ist. Das betrifft nicht nur Lebensmittel, sondern auch Strom und Wasser.
"Halten Sie durch, wir kriegen das hin!", Hubert Aiwanger
Innenminister Joachim Herrmann
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bedankt sich vor allem bei Feuerwehren und Rettungsorganisationen, sowie der Polizei. Ein besonderer Dank gelte auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
Gesundheitsministerin Melanie Huml
Gesundheitsministerin Melanie Huml betont nochmals, dass das Virus über Tröpfcheninfektion übertragen wird und die Einhaltung des Abstandes deshalb so wichtig ist!
Die Besuche in Alten- und Pflegeheimen werden vor allem untersagt, um diese Risikogruppen zu schützen. Natürlich gebe es hier Ausnahmen bei beispielsweise Sterbefällen oder Geburten.
"Helfen Sie mit!", so Huml. Denn nur gemeinsam sei eine schnelle Bekämpfung des Virus möglich.
Erstmeldung
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus stehen in Bayern möglicherweise weitere Beschränkungen und Auflagen kurz bevor. Die Staatskanzlei in München lud am Freitag kurzfristig zu einer Pressekonferenz um 12.30 Uhr ein, unter anderem mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) - die Pressekonferenz wird im Internet gestreamt.
Aus Regierungskreisen hieß es am Freitagmorgen, es liefen intensive Gespräche Söders unter anderem mit seinem Kabinett, dem Corona-Krisenstab und Kommunalpolitikern. Diese Gespräche hätten bis tief in die Nacht hinein gedauert und seien am Morgen weitergegangen.
Welche Maßnahmen Söder verkünden würde, war zunächst unklar. Er hatte am Donnerstag aber konkret mit einer Ausgangssperre für den ganzen Freistaat gedroht, wenn sich die Menschen in Bayern nicht an bereits geltende Beschränkungen und Auflagen halten.
Pressemitteilung dpa