Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Seite „Redtube“ gerät nun die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen selbst unter Druck. Deutschlandweit hatten in den letzten Wochen Internetnutzer Abmahnungen erhalten, weil sie angeblich illegal die urheberrechtlich geschützten Filme angesehen haben sollen.
Derzeit prüft die Kölner Staatsanwaltschaft, ob die Kanzlei möglicherweise illegal an die Adressen der abgemahnten Nutzer gelangt war. Mehrere Rechtsanwälte, die sich öffentlich zu den Abmahnfällen geäußert haben, sind der Meinung, dass die Regensburger Anwälte die Herausgabe der Adressen vom Landgericht Köln unter Vortäuschung falscher Tatsachen erlangt hätte. Die Adressersuche waren dabei formuliert wie typischerweise in Fällen illegaler Downloads.
Bei der fraglichen Porno-Plattform handelt es sich jedoch um einen so genannten Streaming-Anbieter, der die Videos nur zur Wiedergabe zwischenspeichert und keine dauerhaften Kopien hinterlässt. In Fachkreisen ist bislang ungeklärt, ob es sich beim so genannten Streaming überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handelt, oder ob dieses technische Verfahren für die Nutzer rechtlich einwandfrei ist.
In das Visier der Staatsanwaltschaft ist die Kanzlei von Thomas Urmann jetzt wegen dieser Auskunftsersuche gelangt. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob dort tatsächlich rechtswidrig falsche Tatsachen behauptet und eidesstattlich erklärt wurden, um das Gericht zu täuschen. Fraglich ist auch noch immer, ob die IP-Adressen der vermeintlichen Porno-Seher von Urmann und Collegen überhaupt legalerweise gespeichert wurden. Experten ziehen das in Zweifel. Die Kanzlei betont in einer Stellungsnahme, dass sie sich korrekt verhalten habe.
SC / CB