Sa, 09.03.2024 , 09:12 Uhr

Kirchdorf: Weder Kennzeichen noch Fahrerlaubnis

Der Motorroller: zu schnell und ohne Kennzeichen. Der Fahrer: ohne Versicherung und Fahrerlaubnis, aber jetzt mit Ermittlungsverfahren.

Am 08.03.2024, gegen 15.25 Uhr, wurde ein 17-Jähriger aus dem Gemeindebereich einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer war mit seinem Motorroller unterwegs und hatte am Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht. Es zeigte sich, dass das Fahrzeug weder über eine Betriebserlaubnis noch einen gültigen Versicherungsschutz verfügt und es sich bei der Fahrt um eine „Testfahrt“ handelte, um festzustellen, welche Höchstgeschwindigkeit der Roller erreichen kann. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte der Motorroller mindestens 60 km/h schnell fahren können, sodass eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 notwendig gewesen wäre, welche der junge Mann nicht besitzt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, das Kraftrad sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz eingeleitet.

 

PI Mainburg/EK

Das könnte Dich auch interessieren

14.01.2025 Bad Abbach: Zwei Autos kollidieren auf der B16 Auf der B16 sind gestern zwei Autos aus bislang ungeklärter Ursache zusammengestoßen. Eine Person wurde dabei leicht verletzt. 13.01.2025 Langquaid: Alkoholisierter Autofahrer verursacht Unfall Ein 46-jähriger Mann aus dem Landkreis Landshut hat in der Nacht zum 13. Januar 2025 einen Verkehrsunfall verursacht. 12.01.2025 Neustadt an der Donau: Aus Wut eigene Fensterscheibe eingeschlagen Polizei wegen Ruhestörung alarmiert Die Polizei wurde ursprünglich wegen einer Ruhestörung alarmiert, da Anwohner sich über die laute Musik des Mannes beschwerten. Noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte hatte ein Nachbar versucht, den 42-Jährigen zu bitten, die Musik leiser zu drehen. Fensterscheibe eingeschlagen Diese Aufforderung führte offenbar zu einer derart starken Verärgerung, dass der Mann in 11.01.2025 Siegenburg: Kind von Roller angefahren Am 10. Januar 2025 wurde auf einem Supermarktparkplatz in Siegenburg ein zehnjähriges Kind von einem Roller angefahren und leicht verletzt. Der 15-jährige Fahrer aus dem westlichen Landkreis muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.