Am 08.03.2024, gegen 15.25 Uhr, wurde ein 17-Jähriger aus dem Gemeindebereich einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer war mit seinem Motorroller unterwegs und hatte am Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht. Es zeigte sich, dass das Fahrzeug weder über eine Betriebserlaubnis noch einen gültigen Versicherungsschutz verfügt und es sich bei der Fahrt um eine „Testfahrt“ handelte, um festzustellen, welche Höchstgeschwindigkeit der Roller erreichen kann. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte der Motorroller mindestens 60 km/h schnell fahren können, sodass eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 notwendig gewesen wäre, welche der junge Mann nicht besitzt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, das Kraftrad sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz eingeleitet.
PI Mainburg/EK