Do, 27.01.2022 , 19:21 Uhr

Streitpunkt Fixkostendegressionsabschlag

Kelheimer Landrat schreibt Brandbrief an Bundeskanzler Scholz

Landrat Martin Neumeyer wendet sich mit einem Brandbrief zur Krankenhausfinanzierung an die Regierung in Bayern und Berlin.

Landrat Martin Neumeyer hat sich mit einem umfangreichen Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Ministerpräsident Markus Söder und den Bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek gewandt.

Hauptanliegen des Schreibens ist die Forderung, dass das System des Fixkostendegressionsabschlages (FDA) für kleinere Krankenhäuser der zentral wichtigen Grund- und Regelversorgung nicht mehr zur Anwendung gelangt. Auch die beiden Krankenhäuser im Landkreis Kelheim sind aktuell massiv vom FDA betroffen.

Landrat Martin Neumeyer schreibt Brandbrief an Regierung
Es ist ein sperriger Begriff, der aber in den vergangenen Kelheimer Kreistagssitzungen öfter gefallen ist: Der sogenannte „Fixkostendegressionsabschlag“. Durch ihn werden laut Landrat Martin Neumeyer kleinere Krankenhäuser, die sowieso schon ums Überleben kämpfen, zusätzlich benachteiligt. Deshalb hat er einen Brandbrief verfasst.

Zum Hintergrund:

Wird das Leistungsvolumen eines Krankenhauses im Vergleich zum Vorjahr erhöht, kommt der sogenannte FDA zur Anwendung. Konkret bedeutet dies, dass die Vergütung dieser zusätzlichen Fälle für drei Jahre um 35 % gekürzt wird.

Dem FDA liegt die Annahme zu Grunde, dass ein Krankenhaus Kostenvorteile generiert, wenn es mehr Fälle erbringt, da ein Teil der Kosten bei einem Zuwachs an Fällen zunächst nicht steigt. Ein Krankenhaus könnte demnach in der Theorie Gewinne erzielen, wenn es sein Leistungsvolumen steigert, da mit jedem zusätzlichen Fall die Kosten nur anteilig steigen, die Vergütung aber voll.

Diesem Effekt will man mit dem FDA entgegenwirken und so wieder zu einer kostendeckenden Vergütung gelangen. Diese Logik ist per se nicht falsch, wenn man unterstellt, dass mit dem vereinbarten Budget gut geführte Krankenhäuser kostendeckend wirtschaften können und folglich weder Gewinne noch Verluste erzielen. Gerade für die kleineren kommunalen Krankenhäuser, die die regionale Versorgung sicherstellen, ist diese Hypothese aber unzutreffend. Viele dieser Krankenhäuser schreiben schon seit Jahren erhebliche rote Zahlen, weil sie innerhalb des Vergütungssystems und des regulatorischen Rahmens erhebliche Schwierigkeiten haben, die Versorgung der Bevölkerung kostendeckend zu erbringen.

Zusätzliche Fälle könnten kleineren Krankenhäusern helfen, ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, da vorhandene Ressourcen effizienter genutzt werden. Durch den FDA wird aber genau dies verhindert und den kleineren Krankenhäusern, die im Vorjahr vereinbarte Leistungsmengen nur mit Verlusten erbringen können, haben nur geringe Chancen auf Wachstum und damit kostendeckendes Arbeiten.

„Das System des Fixkostendegressionsabschlages mag bei sogenannten Maximalversorgern und dem Versuch, weitere Marktanteile zu erarbeiten, gerechtfertigt erscheinen; auf Kreiskliniken, die eine Grund- und Regelversorgung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sicherstellen – und deren Wichtigkeit sich gerade anhand der aktuellen Pandemiesituation ein ums andere Mal wieder bestätigt hat – kann dies in meinen Augen jedoch nicht übertragen werden.“ - Martin Neumeyer, Landrat

 

Landkreis Kelheim

 

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