Ab sofort können sich auch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ab 18 Jahren für eine Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson anmelden und kurzfristig einen Impftermin ausschließlich im Impfzentrum in Kelheim erhalten.
Ursprünglich richtete sich das Angebot des Landkreises Kelheim an Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Da die Sonderimpfaktion, für die Impfstoff für knapp 900 Impfungen zur Verfügung steht, nur schleppend anläuft – es wurden Termine im mittleren zweistelligen Bereich vergeben – entschieden sich die Verantwortlichen für diesen Schritt.
Interessierte können sich telefonisch unter 09441 207-6940 anmelden. Personen, die sich bereits für eine Impfung registriert haben, werden gebeten, sich dennoch im Impfzentrum unter oben genannter Telefonnummer zu melden.
Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten und nach eingehenden Beratungen empfiehlt die STIKO den COVID-19-Impfstoff von Johnson & Johnson in der Regel für Personen im Alter ab 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz der COVID-19 Impfstoff von Johnson & Johnson unterhalb dieser Altersgrenze bleibt jedoch weiterhin nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person möglich.
Heute haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kelheim die Möglichkeit, kurzfristig einen Impftermin ausschließlich im Impfzentrum in Kelheim zu erhalten. Es steht Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson im Rahmen einer Sonderimpfaktion in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Interessierte können sich telefonisch unter 09441 207-6940 anmelden.
Personen, die sich bereits für eine Impfung registriert haben, werden gebeten, sich dennoch im Impfzentrum unter oben genannter Telefonnummer zu melden.
Das Landratsamt Kelheim bittet bereits vorab um Verständnis, sollte es zu Wartezeiten im Rahmen der Anmeldung für eine Impfung kommen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zur Vergabe von Impfterminen unter Berücksichtigung medizinischer Indikation sowie der Priorisierungsvorgaben der Coronavirus-Impfverordnung erfolgt.
Die Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson sieht im Gegensatz zu den weiteren in Deutschland zugelassenen Impfstoffen nur eine Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus vor.
Landratsamt Kelheim/MB