Mehr als 15 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin hat der Bundesgerichtshof die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den Täter bestätigt. Der damals 19-Jährige hatte im Sommer 1997 eine Joggerin in Kelheim erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen.
Nach Verbüßung der maximalen Jugendstrafe von zehn Jahren hatte das Landgericht Regensburg schon 2008 Sicherungsverwahrung verhängt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Fall neu verhandelt werden. Das Landgericht ordnete daraufhin erneut die Verwahrung an, da eine «hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten» vorliege. Der BGH wies die Revision des Verurteilen mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss zurück. Damit ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtskräftig.
dpa 12.03.2013