Mi, 21.06.2017 , 08:23 Uhr

Keine CDU in Bayern: Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Ein Nürnberger Juristenpaar ist mit dem Versuch gescheitert, per Verfassungsbeschwerde die CDU bei der Bundestagswahl auch in Bayern wählbar zu machen. Das Bundesverfassungsgericht habe beschlossen, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, teilten die Rechtsanwälte Christine und Rainer Roth am Dienstag mit.

Dass die Wähler in Bayern nicht für die CDU stimmen können, sondern nur für die kleinere Schwesterpartei CSU, verletzt nach Ansicht der Kläger das Recht auf freie Wahl. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sah das im vergangenen Dezember anders und wies die Klage gegen den dort ansässigen Bundeswahlleiter ab: Im Bundeswahlgesetz sei nicht vorgesehen, dass die Parteien mit bundesweiten Listen antreten müssten.

Eine Verfassungsbeschwerde setzt normalerweise voraus, dass alle anderen Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies ist hier aber nicht der Fall, da die Berufung am Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch läuft.

dpa/MF

Das könnte Dich auch interessieren

21.12.2024 Regensburg: Weihnachtssingen 2024 – Ab 19:00 Uhr LIVE bei TVA 20.12.2024 Weihnachtsmärkte in unserer Region Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir Ihnen die größten Weihnachtsmärkte aus unserer Region zusammengefasst: 20.12.2024 Heute Abend im Programm 17.12.2024 Weiden / Regensburg: Prozess gegen 15-Jährigen wegen Mordverdachts Ein Jugendlicher soll in einer psychiatrischen Klinik in Regensburg ein Kind ermordet haben. Nun beginnt der Prozess - unter Ausschluss der Öffentlichkeit.