Di, 07.12.2021 , 18:34 Uhr

Kallmünz/Berlin: Tobias Gotthardt (FW) darf Bundespräsidenten wählen

Der Oberpfälzer Landtagsabgeordneter Tobias Gotthardt darf im Februar den kommenden Bundespräsidenten oder die kommende Bundespräsidentin mitwählen.

Am 13. Februar 2022 kommt die Bundesversammlung in Berlin zusammen, um den nächsten Bundespräsidenten oder die nächste Bundespräsidentin der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. Heute hat der Bayerische Landtag den Oberpfälzer Landtagsabgeordneten und Europaausschussvorsitzenden Tobias Gotthardt als Mitglied der 1472-köpfigen Bundesversammlung gewählt. Er ist damit einer von 18 Vertretern der FREIEN WÄHLER bundesweit.

 „Es ist eine Ehre, Teil der Versammlung zur Wahl des ersten Mannes oder der ersten Frau im Staate zu sein“,

sagte Gotthardt in einer ersten Reaktion nach der Wahl durch den Bayerischen Landtag. Durch seine führende Position als Vorsitzender im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten habe seine Fraktion ihn in der Auswahl der zu benennenden Mitglieder fest gesetzt.

Für Gotthardt ist klar:

„Die Bundesversammlung ist ein zutiefst demokratisches Organ und sollte nicht als Kaffeekränzchen mit Vorabsprachen verstanden werden“. Er selber werde „offen und unvoreingenommen“ in die Versammlung gehen, „und jede Kandidatin, jeden Kandidaten auf Herz und Nieren prüfen“. Aufgabe der Bundesversammlung sei „die freie Wahl und nicht das Geklüngel im Hinterzimmer“,

sagte Gotthardt. Die FREIEN WÄHLER behalten sich einstweilen noch vor, „selbst mit einem Kandidaten oder einer Kandidatin in den Ring zu gehen“.

2017 waren die FREIEN WÄHLER mit dem Fernsehrichter und heutigen Landtagsvizepräidenten Dr. Alexander Hold angetreten – er hatte dabei im ersten Wahlgang 25 Stimmen auf sich vereint, obwohl seine Partei nur mit elf Mitgliedern in der Bundesversammlung vertreten war.

Bürgerbüro Tobias Gotthardt

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