Angesichts steigender Infektionszahlen gelten die verschärften Corona-Maßnahmen in Bayern ab diesem Montag bereits für einen Großteil des Freistaats. Die Corona-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums zeigte am Sonntag für mehr als die Hälfte aller Landkreise und kreisfreien Städte die gelbe Frühwarnstufe beziehungsweise die rote Warnstufe an. In Bayern gilt seit Samstag, dass in derart betroffenen Gebieten automatisch verschärfte Sicherheitsmaßnahmen greifen - wie ein ausgeweitetes Gebot für das Tragen von Masken oder Sperrstunden in der Gastronomie.
Diese strikteren Regeln gelten überall dort, wo die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen den Wert 35 beziehungsweise 50 übersteigt. Die Liste der betroffenen Kreise und Städte will das Gesundheitsministerium ab sofort täglich um 15.00 Uhr auf seiner Homepage veröffentlichen - die verschärften Regeln gelten dann jeweils ab dem Tag darauf.
Konkret verzeichneten laut Corona-Ampel am Sonntag 24 Städte und Kreise in Bayern Werte von mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Hinzu kamen 28 weitere, die den Frühwarnwert von mehr als 35 Neuinfektionen überschritten hatten. Insgesamt gibt es 71 Kreise und 25 kreisfreie Städte in Bayern. Noch am Vortag hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 20 Regionen mit einem Wert größer 50 und 22 mit einem Wert größer 35 aufgeführt.
Schon ab einem Neuinfektions-Wert von 35 gilt in Bayern eine verschärfte Maskenpflicht, etwa auf von den Kommunen festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Zudem dürfen sich bei Werten über 35 in den Regionen nur noch Bewohner von zwei Hausständen oder maximal 10 Personen treffen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich dann nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen.
dpa
Die Stadt Regensburg hat am Samstag (17.10.) die für das Stadtgebiet geltenden Corona-Regeln aktualisiert. Dabei hält man sich an die in der vergangenen Woche von der Staatsregierung beschlossenen Vorgaben. Ministerpräsident Markus Söder hatte am Donnerstag gesagt, dass die Kommunen die Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, selbst definieren sollten.
Demensprechend gilt die erweiterte Maskenpflicht in Regensburg seit heute (18.10.) in größeren Teilen der Altstadt. Zum Beispiel muss man auf der Steinernen Brücke, aber auch auf dem Domplatz eine Maske tragen.
Weitere Informationen zu den neuen Regeln in Regensburg finden Sie hier.
Auch der Landkreis Cham hat in den vergangenen Tagen die Inzidenz von 35 überschritten. Eine Mitteilung des Landkreises mit den geltenden Regeln finden Sie hier.
MF
Die Corona-Schutzmaßnahmen im Freistaat richten sich nach der sogenannten "Corona-Ampel" - je nach 7-Tage-Inzidenz gelten andere Regeln. Hier finden Sie die Städte und Gemeinden, die über den Marken 35 Neuinfektionen pro 7 Tage/100.000 Einwohner beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 7 Tage/100.000 Einwohner liegen (Stand 18.10.2020):
• Landkreis Augsburg
• Landkreis Cham
• Landkreis Deggendorf
• Landkreis Dillingen an der Donau
• Landkreis Eichstätt
• Landkreis Freising
• Landkreis Freyung-Grafenau
• Landkreis Haßberge
• Landkreis Kitzingen
• Landkreis Landsberg a.Lech
• Landkreis Lindau
• Landkreis Miesbach
• Landkreis München
• Landkreis Neu-Ulm
• Landkreis Nürnberger Land
• Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
• Landkreis Starnberg
• Landkreis Unterallgäu
• Landkreis Würzburg
• Stadt Erlangen
• Stadt Ingolstadt
• Stadt Kaufbeuren
• Stadt Nürnberg
• Stadt Passau
• Stadt Regensburg
• Stadt Schwabach
• Stadt Straubing
• Stadt Würzburg
• Landkreis Aichach-Friedberg
• Landkreis Berchtesgadener Land
• Landkreis Dachau
• Landkreis Ebersberg
• Landkreis Fürstenfeldbruck
• Landkreis Landshut
• Landkreis Miltenberg
• Landkreis Mühldorf a.Inn
• Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
• Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
• Landkreis Ostallgäu
• Landkreis Passau
• Landkreis Regen
• Landkreis Rosenheim
• Landkreis Rottal-Inn
• Landkreis Schweinfurt
• Landkreis Tirschenreuth
• Landkreis Weilheim-Schongau
• Stadt Augsburg
• Stadt Memmingen
• Stadt München
• Stadt Rosenheim
• Stadt Schweinfurt
• Stadt Weiden i.d.OPf.
Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/