Nach dem Jahrhunderthochwasser diesen Juni legte das Bayerische Finanzministerium ein Soforthilfeprogramm für Betroffene auf. Gelder aus diesem Topf können nun nur mehr bis zum 14. Oktober beantragt werden.
Das Landratsamt Regensburg teilt in einer Pressemitteilung mit, dass nach Auskünften des Finanzministeriums Sofortgelder, die nach dem 14. Oktober 2013 beantragt werden, nicht mehr bewilligt werden können. Dieser Topf sei lediglich als schnelle und unbürokratische Hilfe gedacht gewesen. Inzwischen stehen weitergehende Hilfsgelder zur Verfügung, die von betroffenen Bürgern beantragt werden können. Die Anträge können über Stadt oder Landkreis gestellt werden.
SC