Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren.
Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
So stoppten Bedienstete des Zollamts Regensburg-Furth im Wald, Dienstort Furth im Wald, kürzlich die Einfuhr von circa 1,4 Millionen OP – Masken, da diese, nach Auskunft der zuständigen Marktüberwachungsbehörde bei der Regierung von Oberfranken, nicht den vorgeschriebenen Normen entsprachen.
Eine Überlassung der OP – Masken erfolgte nicht, die Ware wurde wieder in das Herkunftsland ausgeführt.
Häufig handelt es sich bei Waren aber auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung.
„Verbraucher und Verbraucherinnen sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller Garantien bieten und die Waren nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“,
so die Leiterin des Zollamts Regensburg – Furth im Wald, Zollamtsrätin Christine Zecha.
Hauptzollamt Regensburg