Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass das Amtsgericht Regensburg gegen ein Taxiunternehmen aus dem Raum Regensburg einen Strafbefehl erließ.
Der Unternehmer unterließ es über einen Zeitraum von vier Jahren in insgesamt 58 Fällen die in seiner Firma beschäftigten Arbeitnehmer unter Angabe der tatsächlich bezahlten Bruttolöhne ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Auf Grund dieser falschen Angaben entstand ein Schaden in Höhe von ca. 26.500.- Euro, für den der Beschuldigte aufzukommen hat.
Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 33.- Euro verhängt.
PM/MF