Mi, 27.12.2023 , 17:02 Uhr

Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Hauptzollamt Regensburg warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk

Vor dem Silvesterfeuerwerk ist Vorsicht geboten, insbesondere beim Kauf von Feuerwerkskörpern.

In den Tagen vor Silvester werden häufig Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder minderwertiger Qualität angeboten. Die Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg haben in kurzer Zeit rund 1.000 Stück verbotene Pyrotechnik aus dem Verkehr gezogen, darunter 430 Stück Feuerwerkskörper.

Die Verwendung solcher illegaler Feuerwerkskörper kann lebensgefährliche Folgen haben und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar, selbst wenn das CE-Kennzeichen gefälscht ist. In solchen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet, und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.

Besonders für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) ist oft eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich, während für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 diese Erlaubnis immer notwendig ist.

Der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, Leitender Regierungsdirektor René Matschke, warnt vor den extremen Risiken nicht konformitätsbewerteter Feuerwerkskörper, die schwerwiegende Verletzungen wie Verbrennungen, den Verlust von Gliedmaßen, Augenschäden und Verätzungen verursachen können.

Der Zoll empfiehlt daher dringend, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die konformitätsbewertet und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website www.zoll.de.

 

Hauptzollamt Regensburg / JM

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