Ende Dezember 2015 wurde bei einem Feldhasen aus dem Bereich Michelsdorf (Stadt Cham) der Erreger der Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen. Das Landratsamt Cham hat darüber informiert. Zwischenzeitlich wurden insgesamt acht tote Feldhasen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Tularämie untersucht. Es konnte nur noch bei einem weiteren toten Feldhasen aus dem Bereich Quadfeldmühle (ebenfalls Stadt Cham) Tularämie nachgewiesen werden.
Die übrigen sechs Feldhasen wiesen keine Anhaltspunkte für Tularämie auf. Sie stammten aus den Bereichen: Bad Kötzting, Cham-Windischbergerdorf, Schorndorf, Schorndorf-Obertraubenbach, Tiefenbach und Traitsching. Auf Grund dieser Befunde geht das Veterinäramt am Landratsamt Cham davon aus, dass es sich nur um ein lokales Seuchengeschehen im südlichen Stadtbereich Cham handeln dürfte. Allerdings stehen noch die Untersuchungsergebnisse von zwei weiteren Feldhasen aus.
Der Krankheitserreger ist ein Bakterium namens Francisella tularensis und ist für Mensch und Tier ansteckend. Hauptträger des Erregers sind Feldhasen, Wildkaninchen und auch Nagetiere, Menschen und Hunde können sich ebenfalls infizieren. Erkrankte Wildtiere sind matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu und sterben häufig an der Infektion.
Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Ausscheidungen. Auch Stäube, Bisse, blutsaugende Insekten und unzureichend erhitztes Wildbret können zu Infektionen führen. Infektionen von Menschen und Hunden sind allerdings selten. Hauptsächlich Jäger, Metzger, Köche und Tierärzte sind gefährdet. Die Inkubationszeit beträgt drei bis 10 Tage. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit grippeartigen Symptomen. An der Eintrittsstelle entwickelt sich häufig ein Geschwür. Im Folgenden kann die Erkrankung sehr unterschiedlich verlaufen und geht von Lymphknotenschwellungen über Organentzündungen bis hin zum Tod. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln, die Heilungschancen sind sehr gut. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.
Das Landratsamt Cham weist erneut auf die allgemeinen Schutzmaßregeln hin: Wer einen kranken oder toten Feldhasen oder ein Wildkaninchen auffindet, sollte das Tier nicht berühren und den zuständigen Jäger informieren. Hunde sind davon fernzuhalten. Jäger sollten verdächtige Tiere nur mit Einmalhandschuhen anfassen. Verdächtige Tiere sind nicht zum Verzehr geeignet. Unabhängig davon sollte Wildbret nur vollständig durcherhitzt verzehrt werden.
Für weitere Informationen zur Erkrankung stehen das Veterinäramt Cham (09971/78-224) und das Gesundheitsamt Cham (09971/78-450) zur Verfügung.
Pressemitteilung Landratsamt Cham