Mi, 29.10.2014 , 11:32 Uhr

Halloween – Kein Freibrief für Straftaten

In der Nacht vom Freitag (31. Oktober) auf Samstag (1. November) ist wieder Halloween. In der Vergangenheit kam es hierbei immer wieder zu „überzogenen Streichen“, die dann in polizeilichen Ermittlungen endeten.

In der Halloween-Nacht ziehen Kinder am Vorabend von Allerheiligen Kinder durch die Straßen und fordern Süßigkeiten. Wer nichts herausgibt, wird mit einem Streich „bestraft“. Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen und Körperverletzungen hört aber der Spaß auf, denn hierbei handelt es sich um Straftaten.

So wurden beispielsweise in den vergangenen Jahren in Niederbayern immer wieder Häuser mit Eiern beworfen oder auch Scheiben eingeschlagen. Die Geschädigten hatten dies dann bei der Polizei angezeigt. Der Sachschaden betrug zum Teil mehrere Hundert Euro. Vorsätzliche Sachbeschädigung ist eine Straftat und zieht nach einer Anzeigeerstattung automatisch auch polizeiliche Ermittlungen nach sich. Dies sollte nach Möglichkeit – schon im eigenen Interesse – vermieden werden. Und auch der Ärger, den der Geschädigte mit der Reparatur des Schadens hat – auch das muss nicht sein!

Niemand und schon gar nicht die Polizei hat etwas gegen Halloween. Wenn aber dabei Personen oder Sachen geschädigt werden, bedeutet dies für die Betroffenen meist Ärger in Form einer Strafanzeige. Weil die Begehung von Straftaten nicht geduldet wird, werden die niederbayerischen Polizeidienststellen bei ihrer Streifentätigkeit die „Halloween-Nacht“ ganz besonders „im Auge behalten“.

Deshalb der Rat und die Bitte des Polizeipräsidiums Niederbayern an Eltern und personensorgeberechtigte Personen:

 

pm

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