Oberpfälzer Amtsgerichte haben gegen zwei Schwarzfahrer mehrmonatige Haftstrafen verhängt. Ermittlungen der Bundespolizei hatten jeweils mehrfache Tatbegehungen aufgedeckt.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen 23-Jährigen zu vier Monaten Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens und Hausfriedensbruch, da er wiederholt ohne Fahrschein und trotz Beförderungsverbot Zugverbindungen nutzte. Aufgefallen war der Türke vor dem Urteil letztmalig im ICE 90, als er von Passau nach Regensburg ohne Fahrkarte angetroffen wurde. Auf Grund seines uneinsichtigen Verhaltens und der Ankündigung, weiterhin keine Fahrkarten zu lösen, überprüften die Beamten der Bundespolizei den Fahrgast eingehender und ermittelten mehrere begangene Schwarzfahrdelikte. In sechs Fällen wurde der 23-Jährige Türke nun vom Amtsgericht Regensburg zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sollte sich der junge Mann in dieser Zeit nochmals ohne Fahrkarte erwischen lassen, wird er die Haftstrafe antreten müssen.
In einem weiteren Verfahren hat das Amtsgericht Cham gegen einen 31-Jährigen Deutschen in vier Fällen der Leistungserschleichung eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten verhängt. Auch in diesem Fall hatte die Bundespolizei zahlreiche weitere Rechtsverstöße festgestellt. Unter Anderem pendelte der 31-Jährige regelmäßig mit dem Zug zwischen Furth im Wald und Cham ohne die notwendige Fahrkarte zu lösen.
Da es sich hier um einen Wiederholungstäter handelt, wurde die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Auf die Festlegung einer Ersatz-Geldstrafe verzichtete das Gericht ebenfalls. Der Deutsche muss somit die Haft antreten. In beiden Fällen setzen die Amtsgerichte ein deutliches Zeichen und Warnung an die Täter, das Schwarzfahren eben kein Kavaliersdelikt ist.
pm