Gustl Mollath hat sein Schweigen gebrochen und die Vorwürfe der Körperverletzung und Sachbeschädigung zurückgewiesen. «Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen», sagte der 57-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Regensburg in seinem Wiederaufnahmeverfahren. Zudem sei er weder geisteskrank noch gefährlich für die Allgemeinheit.
Mollath äußerte sich erstmals in dem Verfahren zu den Tatvorwürfen. Zum Prozessauftakt hatte er dies noch verweigert, weil er sich nicht in Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters äußern wollte. Am Freitag wurden auch die Plädoyers erwartet. Dafür hat alleine die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Stunden anberaumt. Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.
Der Nürnberger, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht war, bezichtigte am Freitag seine Ex-Frau, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Der Prozess habe das «kriminelle Motiv meiner Ex-Frau offengelegt, mich so lange wie möglich wegzuräumen.»
Seine Ex-Frau habe Straftaten erfunden, die er begangen haben soll, «um mich kostengünstig zu entfernen», behauptete Mollath. So sei sie 2001 aus dem fahrenden Auto gesprungen. Die dabei erlittenen Verletzungen habe sie später bei einem Arzt als Misshandlungen von ihm dargestellt.
Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.
Er habe sich lediglich gegen Angriffe gewehrt, sagte Mollath. Das sei wohl ein Fehler gewesen. «Ich hätte mich besser zusammenschlagen lassen sollen und die Verletzungen dokumentieren.» Details zu den Prügelvorwürfen seiner Ex-Frau machte der Angeklagte nicht. «Ich wirke äußerlich zwar sehr ruhig, bin aber innerlich sehr am Boden», sagte der 57-Jährige auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin.
dpa / lby