Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 16. März den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Seit dem heutigen Mittwoch ist der Betrieb von Ladengeschäften untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausdrücklich solche Geschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, wie etwa der Lebensmittelhandel oder Apotheken. Die Öffnungszeiten dieser Geschäfte werden werktags sogar bis 22 Uhr verlängert und auf Sonn- und Feiertage bis 18 Uhr ausgeweitet. Etwaige Anlieferbeschränkungen sollen hierfür ausgesetzt werden.
Die Möglichkeit der Verlängerung der Öffnungszeiten soll zu einer Entzerrung der Kundenströme in den Geschäften führen und so das Ansteckungsrisiko reduzieren. Gleichzeitig soll ein möglichst vollständiges Warenangebot auch bei verlängerten Öffnungszeiten garantiert werden, weswegen Anlieferungen auch außerhalb der bislang üblichen Zeiten erforderlich werden können. „Die Versorgung der Bevölkerung darf gerade in der aktuellen Lage nicht gefährdet werden“, verdeutlicht Bauministerin Kerstin Schreyer. „Wir räumen eventuelle Hürden von vorneherein aus dem Weg.“ In vielen Fällen enthalten die Baugenehmigungen betroffener Geschäfte Nebenbestimmungen, die aus Gründen des Immissionsschutzes die Zeiten der Anlieferung beschränken. Zuständig für den Vollzug und die Überwachung der Einhaltung dieser Auflagen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden, also die Landratsämter und kreisfreien Städte.
Für Bauministerium Kerstin Schreyer steht der Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung und die Gewährleistung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs klar im Vordergrund. „Ich habe daher heute die unteren Bauaufsichtsbehörden angewiesen, für die Dauer der derzeitigen Regelung vom Vollzug von Auflagen, die die Lieferzeit beschränken, abzusehen. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern können versichert sein, dass es nicht zu Lieferengpässen aufgrund bürokratischer Vorgaben kommen wird“, so die Ministerin.
Mitteilung Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr