Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat mit einer bundesweiten Aktion Arbeitnehmer über Einzelheiten des neuen Mindestlohns aufgeklärt. In Bayern lief die Aktion am Montagmorgen in rund 40 Bahnhöfen und Busbahnhöfen. Auch am Bahnhof in Regensburg beantworteten Gewerkschaftsvertreter die wichtigsten Fragen.
Die Verunsicherung bei den Arbeitnehmern zum Mindestlohn sei noch groß, sagte Christian Dietl vom DGB Oberpfalz. Er und Kollegen verteilten am Montag (12.01.15) im Regensburger Hauptbahnhof eine Broschüre mit den wichtigsten Infos zum Mindestlohn.
„Damit der Mindestlohn Wirkung zeigen kann, muss seine Einhaltung kontrolliert werden“, so Dietl. Umso ärgerlicher seien Vorstöße aus der bayerischen Politik, die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber zu lockern. Besondere Aufzeichnungspflichten gelten nur für neun Branchen, in denen der Gesetzgeber einen Missbrauch gezielt verhindern will. Eine besondere Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten gilt daher für das Baugewerbe, für Gaststätten und Hotels, den Speditions-, Transport- und Logistikbereich, die Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten sowie für Mini-Jobber. In diesen Branchen ist die Dokumentation unverzichtbar, um die Beschäftigten vor Verstößen gegen das Mindestlohngesetz zu schützen.
Christian Dietl machte auch deutlich, dass der DGB auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sein Augenmerk richten wird. Dazu dienen auch Aktionen wie am 12. Januar, um die entsprechenden Regelungen in der Bevölkerung zu verankern und Schlupflöcher durch Unwissenheit zu schließen.
Zu Fragen rund um den Mindestlohn hat der Gewerkschaftsbund außerdem eine kostenlose Telefonberatung eingerichtet. Beschäftigte können ihre Fragen zum Mindestlohn bis zum 31. März 2015 unter der Rufnummer (03 91) 40 88 00 3 (normaler Festnetztarif) von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und samstags zwischen 9 und 16 Uhr stellen.
pm