Das Oberlandesgericht München verkündet am Donnerstag (9.00 Uhr) seine Entscheidung über die Marke «Ballermann». Ein Ehepaar aus Niedersachsen, das «Ballermann», «Ballermann 6» und ähnliche Begriffe in den 1990er Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Marke eintragen ließ, verlangt Geld für eine «Ballermann»-Party von einer früheren Diskothek in Cham in der Oberpfalz. Das Ehepaar will wegen Markenrechtsverletzung 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf rund 3000 Euro. Die Betreiberin der Diskothek will aber nicht zahlen.
Bislang waren André und Annette Engelhardt aus Scholen in Niedersachsen aus ähnlichen Prozessen nach eigenen Angaben immer als Sieger hervorgegangen. Mehr als 400 hätten sie geführt.
Die Prozesse lägen aber alle schon einige Zeit zurück, gab der Vorsitzende Richter in der Verhandlung zu bedenken. Es sei möglich, dass der Begriff «Ballermann» seither schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich inzwischen um eine Beschreibung handle.
dpa