Die Regensburger Anwälte U&C haben im großen Stil Abmahnungen an Nutzer des Steaming-Portals „Redtube“ verschickt. Jetzt hat ein Gericht in Potsdam in einem vorläufigen Urteil entschieden, dass die Abmahnungen unberechtigt waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Regensburger Anwälte können dagegen jetzt in Berufung gehen. Auch in Regensburg wird derzeit von der Staatsanwaltschaft überprüft, ob die Abmahnungen berechtigt waren.
Bereits im Januar stellte das Bundesjustizministerium fest, dass die von einer Regensburger Anwaltskanzlei abgemahnten Benutzer des Streaming Portals „Redtube“ keine Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Das reine Betrachten eines Videostreams sei keine Urheberrechtsverletzung, so das Justizministerium. Die Regensburger Kanzlei U&C hatte zehntausende Internetnutzer abgemahnt, weil diese sich angeblich urheberrechtlich geschützte pornographische Filme auf der Internetseite Redtube.com angesehen haben.
MF