Das Landgericht Regensburg wird über eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Gustl Mollath entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg bereitet momentan einen entsprechenden Antrag.
Der Nürnberger Mollath ist seit Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Sein Fall gilt als brisant, weil manche seiner damaligen Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank jetzt durch ein bankinternes Papier bestätigt wurden.
Bayerns Justizministerin Beate Merk hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens Ende vergangener Woche in die Wege geleitet und die Staatsanwaltschaft aufgefordert, den Fall zu prüfen. Anlass waren neue Hinweise auf mögliche Ungereimtheiten in dem Fall. Bei derartigen Verfahren ist die Regel, dass die Justiz in einer anderen Stadt zuständig ist – verurteilt worden war Mollath in Nürnberg.
JK