Zehntausende Internetznutzer hatte die Regensburger Kanzlei U&C abgemahnt, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte pornographische Filme auf der Internetseite Redtube.com angesehen haben. Ein Gericht in Potsdam hat jetzt entschieden, dass die Abmahnungen unberechtigt waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Regensburger Anwälte können dagegen in Berufung gehen. Bereits im Januar stellte das Bundesjustizministerium fest, dass die abgemahnten Benutzer des Streaming Portals keine Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Der Staatsanwaltschaft Regensburg liegen Strafanzeigen von Abgemahnten vor.
MK