In diesen Tagen wurde der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Gerhard Hopp von der Bayerischen Sozialministerin als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss berufen.
- Hopp zeigte sich erfreut über das in Abstimmung mit den weiteren Fraktionen im Bayerischen Landtag erfolgte Votum.
- Im Landesgremium soll Hopp als einziger Vertreter des Landtages als Schnittstelle zum Bayerischen Landtag und zur Landespolitik fungieren. Dabei will er auch seine Erfahrungen aus dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages im Landkreis Cham einbringen.
- Bereits bislang ist er im zuständigen Sozialausschuss des Bayerischen Landtages sowie als jugendpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion direkt mit den Themen der Jugendhilfe betraut.
Weiterführende Informationen zum Landesjugendhilfeausschuss
Der Landesjugendhilfeausschuss ist neben der Verwaltung des Landesjugendamts die zweite Säule der öffentlichen Jugendhilfe. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind und nicht zu den laufenden Geschäften gehören. Seine Zusammensetzung und Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe definiert. Er wird gebildet aus:
- Vertreterinnen und Vertretern der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
- den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männern
pm/LS