In Bayern dürfen keine Freilandeier mehr aus dem Freistaat verkauft werden. Grund sei die nach der Geflügelpest am 18. November verhängte allgemeine Stallpflicht, teilte die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) am Montag in Freising mit. Der Gesetzgeber hat eine Höchstfrist von zwölf Wochen festgelegt, innerhalb derer Eier von Hühnern – die aus veterinärmedizinischen Gründen aufgestallt wurden – noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden dürfen. Diese Frist endete in Bayern am Montag.
Nach der sogenannten Zwölf-Wochen-Regel dürfen die Eier nur noch mit einem anderen Hinweis, etwa «Bodenhaltung», gekennzeichnet werden. In Einzelfällen könnte es aber sein, dass die zuständigen Kreisveterinärämter erst nach dem 18. November die Stallpflicht erlassen hätten, betonte eine LfL-Sprecherin. Dies sei aber nur in wenigen Fällen geschehen und es handelt sich dabei um eine Verzögerung um wenige Tage.
dpa/MF