Fr, 05.03.2021 , 13:29 Uhr

Geflügelpest im Landkreis Schwandorf: Auswirkungen auf Regensburg und Cham

Wie wir bereits berichtet haben, müssen in Nittenau 52.000 Hühner getötet werden, weil in einem Geflügelbetrieb die Geflügelpest, vielen wohl besser als "Vogelgrippe" bekannt, festgestellt worden ist. 

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.

Nittenau: Vogelgrippe nachgewiesen - 50.000 Tiere werden gekeult
In einem Betrieb in Nittenau wurde am Mittwoch ein Fall der Vogelgrippe bestätigt. 50.000 Tiere müssen jetzt getötet werden.

 

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch auf die Gemeinde Reichenbach sowie Teile der Gemeinden Walderbach, Wald und Roding im Landkreis Cham:

Das Landratsamt Cham hat am 4. März 2021 eine Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet erlassen. Darin sind die von den Restriktionen betroffenen Gemeindeteile sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen detailliert aufgeführt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter folgendem Link veröffentlicht :

https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2021

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet mit den großen Flüssen Regen und Donau, aber auch mit kleineren Gewässern im Stadtsüden (z. B. Aubach und Islinger Mühlbach) besteht auch in der Stadt Regensburg das große Risiko, dass die Tierseuche durch infizierte Wildvögel in die Nutzgeflügelbestände (z. B. Haltungen von Hühnern, Wachteln, Enten und Gänsen) eingetragen wird.
Die effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände ist, neben einer erhöhten Betriebshygiene, die Aufstallung von Nutzgeflügel zur Verhinderung des Kontaktes mit Wildvögeln.

 

Das gilt auch für das Regensburger Stadtgebiet und den Landkreis Regensburg:

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet mit den großen Flüssen Regen und Donau, aber auch mit kleineren Gewässern im Stadtsüden (z. B. Aubach und Islinger Mühlbach) besteht auch in der Stadt Regensburg das große Risiko, dass die Tierseuche durch infizierte Wildvögel in die Nutzgeflügelbestände (z. B. Haltungen von Hühnern, Wachteln, Enten und Gänsen) eingetragen wird.
Die effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände ist, neben einer erhöhten Betriebshygiene, die Aufstallung von Nutzgeflügel zur Verhinderung des Kontaktes mit Wildvögeln.

 

 

Übertragung auf Menschen nicht ausgeschlossen

Bei hochpathogenen (stark krankmachenden) aviären Influenzaviren besteht immer die Möglichkeit einer Änderung der Eigenschaften, u. a. auch des Wirtsspektrums. Zudem können bei einer hohen Viruslast, wie sie in betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten ist, sporadische Übertragungen auf Menschen nicht ausgeschlossen werden.

 

Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln meiden und Fundort melden

Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (v. a. Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte einen direkten Kontakt unbedingt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (Telefon 507-3319; E-Mail veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de) informieren.

Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.

 

Verdacht unverzüglich melden

Geflügelhalter, bei denen der Verdacht auf Ausbruch der Tierseuche im eigenen Bestand besteht (z. B. bei Einbruch der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit im Bestand), sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht unverzüglich bei der zuständigen Veterinärbehörde (für das Stadtgebiet Regensburg das Umweltamt) anzuzeigen.

Weitere Informationen sind auf u. a. der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/) zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen zur Verfügung.

 

 

Landratsamt Cham / Stadt Regensburg

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