Do, 05.01.2023 , 18:54 Uhr

Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Führerschein-Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2023

Das Landratsamt Regensburg möchte alle Landkreisbürgerinnen und -bürger der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 daran erinnern, dass am 19. Januar 2023 die nächste Frist für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine (grau/rosa) abläuft.

Hintergrund ist, dass der Bundesrat im Jahr 2019 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie den gestaffelten Umtausch von Führerscheinen beschlossen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-weit bis 2033 alle Führerscheine sowohl fälschungssicher als auch einheitlich sind. Für den Umtausch gibt es deutschlandweit einen Stufenplan, damit die Behörden nicht überlastet und Wartezeiten vermieden werden können.

Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss, hängt zunächst vom Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments ab. Die Umtauschfrist 19. Januar 2023 gilt für alle Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind (also Papierführerscheine in grau oder rosa), aber nur für die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964. Im nächsten Jahr sind dann die Papierführerschein-Inhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) besitzt, muss jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Hier sieht der Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor, und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001.

Was ist zu tun?

Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes bis 19. Januar einen entsprechenden Antrag stellen. Entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 und von  13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr,Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092. Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer aber Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen.

Umtausch ist verpflichtend

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich somit lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die mit der Führerscheinprüfung erhaltene Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, so muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.

Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich

Führerscheininhaber (Papier- oder Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte dies allerdings erst ab dem 19. Januar 2023 erfolgen, weil mit einem verstärkten Andrang derer zu rechnen ist, die jetzt verpflichtend umtauschen müssen.

Weitere Informationen unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092

Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

 

Landkreis Regensburg

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