Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) beobachtet weiterhin sehr aufmerksam die Corona-Infektionszahlen, die weiteren Entwicklungen und insbesondere behördliche Entscheidungen.
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 8. März 2020, Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten nicht mehr zu ermöglichen, gilt ab sofort für den gesamten BFV-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend):
- Alle Vereine sind aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spieler*innen in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen, also seit dem 21. Februar 2020, aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Risikogebiet ist mittlerweile unter anderem auch die autonome Provinz Bozen/Südtirol.
- Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung sind die Spielleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander. Die Spielverlegung hat hierbei Vorrang. Eine Ansetzung sogenannter „Geisterspiele“ steht für den bayerischen Amateurfußball aktuell nicht zur Debatte. Schließlich ist es denkbar, dass sich die Lage so entspannt, dass die Spiele zu einem späteren Zeitpunkt wieder „normal“ durchgeführt werden können.
- Zudem gilt selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Spielleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.
- Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unterstützt den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern vorerst abzusagen. Der BFV bittet Vereine, die am kommenden Spieltag mit einem Zuschaueraufkommen von mehr als 1000 Besuchern rechnen, sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt (Online-Suche nach PLZ) bzw. den zuständigen Sicherheitsbehörden in Verbindung zu setzen. Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Amateurspiele mit diesem Zuschaueraufkommen überschaubar ist, gilt hier das Vorgehen zur Prüfung des Einzelfalls. Auch vor dem Hintergrund, dass sich in einem Stadion die 1000 Besucher anders verteilen, als bei Veranstaltungen in kleineren, geschlossenen Räumen.
- Dort, wo gespielt werden kann, stellt der BFV als reine Vorsichtsmaßnahme seinen Vereinen und dem eingeteilten Schiedsrichter frei, auf das obligatorische Shake-Hands vor den Spielen zu verzichten. Dabei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Empfehlung um eine Maßnahme handelt, deren Relevanz die Gesundheitsexperten unterschiedlich bewerten; jedoch mag es Personen geben, die sich aktuell mit dem Handschlag nicht wohl fühlen. Das ist aus unserer Sicht natürlich zu akzeptieren.
Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.
Wir rufen unsere Vereine weiterhin dazu auf, achtsam zu sein. Es gilt sowohl für alle Aktiven als auch für Zuschauer, den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Robert Koch Instituts Folge zu leisten. Hygienemaßnahmen wie beispielsweise gründliches und wiederholtes Händewaschen und das Fernbleiben vom Training und Spielen bei Erkältungssymptomen sind wichtig.
Mitteilung BFV