Der Further Drachenstich ist in das Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das hat die Deutsche Unesco-Kommission am Freitag in Bonn (Nordrhein-Westfalen) mitgeteilt.
Das Feststpiel ist eines von insgesamt sieben Neuaufnahmen in das nationale Verzeichnis. Darunter sind auch die Spergauer Lichtmeß und der Pfingsttanz aus der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbrain in Sachsen-Anhalt, die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg, künstlerische Drucktechniken sowie die Dokumentation und Bewahrung des sogenannten Bauhüttenwesens.
Bauhütten sind Kompetenzzenten für Naturstein, in denen das Wissen der Steinbearbeitung seit Jahrhunderten bewahrt und weitervermittelt wird. «Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zeigen den kulturellen Reichtum in Deutschland», sagte Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen Unesco-Kommission.
Im Video sehen Sie die Drachenstich-Premiere aus dem Jahr 2017.
dpa/LS