Do, 21.12.2023 , 10:54 Uhr

Furth im Wald: Versuchter Heimtückemord in Altenpflegeeinrichtung

In Furth im Wald ist eine Seniorin in einem Pflegeheim ums Leben gekommen. Zuerst wurde gegen zwei Beschäftigte wegen Totschlags ermittelt, jetzt hat sich das Blatt aber gewendet: Es geht nun um versuchten Mord!

Nach dem Tod einer alten Frau sind gegen zwei Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung in der Oberpfalz laut Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen worden. Einer 54-Jährigen und einem 38-Jährigen werden versuchter heimtückischer Mord sowie gefährliche Körperverletzung beziehungsweise Anstiftung hierzu vorgeworfen, wie ein Behördensprecher am Donnerstag in Regensburg mitteilte.

Die Mitarbeiterin soll einer 93 Jahre alten Frau am 6. Dezember ohne deren Einwilligung in einer Pflegeeinrichtung in Furth im Wald (Landkreis Cham) eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht haben. Die Seniorin sei binnen weniger Stunden gestorben. Der 38-Jährige soll seine Kollegin zu der Tat angestiftet haben. Die Ermittlungen gingen auf die Aussage einer Zeugin zurück.

Bei der Obduktion des Leichnams der Seniorin sei eine entsprechende Dosis des Schmerzmittels im Blut festgestellt worden. Einem Rechtsmediziner zufolge lässt sich zwischen der Verabreichung des Medikaments und dem Tod der Frau ein kausaler Zusammenhang nicht gesichert herstellen, vor allem auch wegen des bereits angegriffenen gesundheitlichen Zustandes der 93-Jährigen. Deswegen laute der Vorwurf trotz des Todes der Frau derzeit versuchter Mord.

Es gebe momentan keine Hinweise auf einen Sterbewunsch der Seniorin und sie habe sich auch nicht bereits im Sterbeprozess befunden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Sprecher wies darauf hin, dass für die Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

dpa

 

 

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermitteln wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes gegen zwei Mitarbeiter einer Altenpflegeeinrichtung in Furth im Wald.

Einer 54-jährigen Pflegerin liegt zur Last, am Morgen des 06.12.2023 einer 93-jährigen Heimbewohnerin ohne deren Einwilligung eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht zu haben. Die Geschädigte verstarb binnen weniger Stunden nach der Medikamentengabe.

Dem 38-jährigen Mitbeschuldigten liegt zur Last, die 54-jährige Pflegerin hierzu angestiftet zu haben.

 

Das Amtsgericht Regensburg erließ am 20.12.2023 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen beide Beschuldigte Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

 

Wie bereits berichtet, ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Regensburg wegen eines möglichen vorsätzlichen Tötungsdelikts in einer sogenannten Seniorenwohngemeinschaft in Furth im Wald. Die Ermittlungen gehen zurück auf die Aussage einer Zeugin, wonach eine in der Einrichtung angestellte Pflegerin am Morgen des 06.12.2023 der Geschädigten ohne ärztliche Indikation bzw. medizinische Notwendigkeit Morphium verabreicht habe, woraufhin diese verstorben sei.

Im Rahmen der Ermittlungen kam es bereits am 18.12.2023 zur Durchsuchung von insgesamt vier Objekten (Geschäftsräume und Wohnungen) im Raum Furth im Wald, die Gegenstand der medialen Berichterstattung waren.

 

Zwischenzeitlich wurde eine Obduktion des Leichnams der Geschädigten und eine chemisch-toxikologische Untersuchung durchgeführt. Das Ergebnis der chemisch-toxikologischen Begutachtung untermauert die Angaben der Zeugin dahingehend, dass im Blut der Geschädigten eine potenziell tödliche Dosis Morphium nachgewiesen wurde.

Aufgrund dieser neuen Beweislage hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 20.12.2023 Untersuchungshaftbefehle gegen die beiden Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bzw. der Anstiftung hierzu erwirkt, die am Vormittag des 21.12.2023 vollzogen wurden.

 

Ein von der Staatsanwaltschaft Regensburg hinzugezogener rechtsmedizinischer Sachverständiger kommt zumindest derzeit zu dem Ergebnis, dass sich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Morphiums und dem späteren Todeseintritt bei der Geschädigten, insbesondere aufgrund des angegriffenen Gesundheitszustandes der Geschädigten, aus sachverständiger Sicht nicht sicher nachweisen lässt.

Aus diesem Grund lautet der Tatvorwurf – trotz des Versterbens der Geschädigten – derzeit auf versuchten Mord.

 

Den Ermittlungsbehörden liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise auf einen etwaigen Sterbewunsch der Geschädigten vor. Auch befand sich die Geschädigte vor Verabreichung des Morphiums nicht im Sterbeprozess.

 

Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

 

 

Staatsanwaltschaft Regensburg / MB

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