Mo, 15.01.2024 , 16:05 Uhr

Telefon von Kalifornierin geklaut

Furth im Wald: Polizei fasst Autofahrer mit gestohlenen Handys an Bord

Achtung, jetzt wird es etwas verwirrend: Das Handy einer Frau aus Kalifornien, das ihr in Frankreich geklaut wurde, wurde bei einem Autofahrer an der tschechischen Grenze gefunden und sollte in Rumänien weiterverkauft werden.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag hat die Polizei einen Autofahrer an der Grenze nach Tschechien kontrolliert. Im Auto fanden die Beamten eine gestohlene Damenhandtasche mit drei hochwertigen Mobiltelefonen, die der Mann in Rumänien verkaufen wollte. Eines der Handys hatte einer Frau in Kalifornien gehört. Sie gab an, dass ihr Telefon vor einer Woche in Frankreich gestohlen worden war. Wem die beiden anderen Handys gehören, wird noch ermittelt.

Die Telefone im Gesamtwert von etwa 3.000 Euro wurden beschlagnahmt. Der Fahrer muss sich jetzt wegen Hehlerei strafrechtlich verantworten.

JM

 

Polizeimeldung PI Furth im Wald

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde auf der Böhmerstraße ein Pkw Fahrer am Steuer eines Nissan bei der Ausreise nach Tschechien kontrolliert. Der Mann kam aus Frankreich und wollte nach Rumänien an seine Wohnadresse fahren. Im Fahrzeug des 36-Jährigen fanden die Beamten der Schleierfahndung eine Damenhandtasche unter dem Fahrersitz, in welcher sich drei hochwertige Mobiltelefone, eingewickelt in Aluminiumfolie befanden. Eine eingehende Überprüfung ergab, dass die Geräte entwendet worden waren und der Mann diese nun in Rumänien weiterveräußern wollte.

Eines der Geräte konnte bereits einer Besitzerin in Kalifornien zugeordnet werden, welche angab, dass ihr das Gerät vor ca. einer Woche in Frankreich entwendet worden war. Zu den beiden anderen Telefonen laufen aktuell die Ermittlungen zu den Besitzern. Der Reisende wollte zur Herkunft oder dem Erwerb der Geräte nichts sagen. Er muss sich nun unter anderem einem Strafverfahren wegen Hehlerei stellen, die Telefone mit einem Gesamtwert von ca. 3000 EUR wurden sichergestellt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das der Pkw über keine gültige Zulassung und keine Haftpflichtversicherung mehr verfügte. Die Weiterfahrt wurde dem Mann daher nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen untersagt.

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