Mit der Verkündung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung im Bundesanzeiger sind ab dem 9. März 2022 rückwirkend zum 24. Februar folgende Personen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bei der Einreise nach Deutschland befreit (verbunden mit der Möglichkeit, den für den längerfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel zu einem späteren Zeitpunkt bei den zuständigen Behörden im Bundesgebiet einzuholen):
Grundsätzlich erfolgt bei der Einreise ein Abgleich der Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem.
Nur bei ukrainischen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen ohne gültige Reisepässe führt die Bundespolizei eine sogenannte bestandsbildende Identitätsfeststellung durch, also die Abnahme von Fingerabdrücken und die Erstellung von Lichtbildern.
Sollten Personen festgestellt werden, gegen die ein nationales Einreise- oder Aufenthaltsverbot, eine schengenweite Einreiseverweigerung oder ein Haftbefehl besteht und/ oder erhebliche Zweifel an der Vertriebenensituation vorliegen, werden polizeiliche Maßnahmen einschließlich der Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorgenommen.
Bundespolizei Waldmünchen / MB