Gegen 10:20 Uhr kontrollierte die Bundespolizei am Further Bahnhof einen 31-jährigen Deutschen in einem Zug aus Prag. Entgegen der geltenden Einreisebestimmungen für Haustiere führte der Mann einen 12 Wochen alten Welpen von Tschechien nach Deutschland ein. Für Hundewelpen unter 15 Wochen gilt ein Ein- und Durchreiseverbot in Deutschland, weil die Tiere in diesem Alter noch nicht über den erforderlichen Tollwut-Impfschutz verfügen. Und so war es auch hier: Gemäß dem Haustierausweis war der Welpe nicht gegen Tollwut geimpft.
Bei der Überprüfung des Reisepasses des 31-Jährigen sahen die Beamten sofort, dass dieser ungültig war: Im Einband des Dokumentes war ein mehrere Zentimeter großes Loch eingebrannt und die Personaldatenseite war handschriftlich durch mehrere, offensichtlich falsche Eintragungen verändert worden.
In seiner Vernehmung räumte der Mann ein, die Beschädigung seines Reisedokumentes selber herbeigeführt und den Hundewelpen erst vor wenigen Stunden in Tschechien gekauft zu haben.
Die Bundespolizei zeigte den 31-Jährigen wegen Veränderns amtlicher Ausweise und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Den Welpen brachten die Beamten zunächst in Quarantäne in ein Tierheim.
Der vorgelegte Haustierausweis wird durch das zuständige Veterinäramt noch geprüft.
Bundespolizei