Die Bundespolizei richtete sich kurzfristig in Räumlichkeiten des Bahnhofes ein, um auf die ankommenden Personen vorbereitet zu sein. Die Bundespolizisten führten bei den Vertriebenen grenzpolizeiliche Maßnahmen durch:
- Bei ukrainischen Staatsbürgern mit biometrischen Reisepässen erfolgte eine einfache Erfassung der Personaldaten. Diese Personen konnten sofort weiterreisen.
- Bei ukrainischen Staatsbürgern, die aufgrund der Fluchtsituation keine Grenzübertrittsdokumente vorweisen konnten oder nicht im Besitz biometrischer Reisepässe waren, führten die Beamten eine Erstregistrierung am Bahnhof Furth im Wald durch. Danach wurden die Personen an die zuständigen Ausländerbehörden weitergeleitet.
- Dieses Verfahren durchliefen auch alle anderen Drittstaatsangehörigen, sofern sie glaubhaft einer Vertriebenensituation zugeordnet werden konnten. Dabei handelte es sich bisher ausschließlich um Ausländer mit Aufenthaltsrecht in der Ukraine.
Die Maßnahmen der Bundespolizei dienten der raschen Schutzgewährung aller Kriegsvertriebenen und der Wahrung der Sicherheitsbedürfnisse der Bundesrepublik Deutschland.
Das Bayerische Rote Kreuz übernahm am Bahnhof Furth im Wald die humanitäre Erstversorgung der Kriegsvertriebenen mit Lebensmitteln.
Bundespolizei