Gegen 12:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei in einem Zug aus Prag die Personalien des 47-Jährigen. Ein Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechtskräftig verurteilt worden war. Die offene Geldstrafe konnte er nicht bezahlen.
Bei der Durchsuchung seiner Sachen entdeckten die Bundespolizisten ein Springmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern, das unter das Waffengesetz fällt. Dieses wurde sichergestellt, und gegen den Mann wurde ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Amberg brachten die Beamten den 47-Jährigen zur weiteren Bearbeitung ins Bundespolizeirevier Furth im Wald und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Regensburg, wo er nun seine Strafe verbüßt.
BPOLI Waldmünchen / FC