Gegen 16:40 Uhr kontrollierten die Beamten den Bulgaren im Einreisezug aus Prag. Ein Abgleich der Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab eine Fahndungsnotierung. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den 38-Jährigen ausgestellt.
Grund für den Haftbefehl war das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise. Der Strafbefehl sah eine Zahlung von knapp 700 Euro vor. Da der Mann nicht über die erforderlichen Mittel zur Begleichung der Strafe verfügte, musste er die vom Gericht festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Da der Bulgare die Geldstrafe nicht zahlen konnte, überstellten die Bundespolizisten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / TK