Do, 09.01.2025 , 16:10 Uhr

Furth im Wald/Eschlkam/Regensburg: Anklage wegen dreier versuchter Heimtückemorde in Altenpflegeeinrichtungen

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen vier Mitarbeiter zweier Altenpflegeeinrichtungen erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, in drei Fällen versucht zu haben, Bewohner durch Verabreichung von Betäubungsmitteln zu töten.

Tatvorwürfe und Hintergründe

Die Taten sollen sich zwischen 2018 und 2023 in Furth im Wald und Eschlkam ereignet haben. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, Heimbewohnern ohne medizinische Veranlassung Fentanyl-Pflaster oder Morphium verabreicht zu haben. Die Betroffenen, ein 92-jähriger Mann (Juni 2018), ein 84-jähriger Mann (September 2023) und eine 93-jährige Frau (Dezember 2023), verstarben kurz darauf. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Betäubungsmitteln und den Todesfällen konnte jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden.

Ermittlungen und Anklage

Auslöser der Ermittlungen war die Aussage einer Zeugin, die eine ungerechtfertigte Morphiumgabe am 6. Dezember 2023 beobachtete. Im Verlauf der Ermittlungen wurden die Leichname exhumiert und toxikologisch untersucht. Vier Verdächtige, darunter der 39-jährige Betreiber und Pflegedienstleiter sowie drei Pflegekräfte (30 bis 55 Jahre), wurden angeklagt. Sie sollen teilweise gemeinschaftlich gehandelt oder bewusst unterlassen haben, den Tod der Bewohner zu verhindern.

Mordmerkmale und rechtliche Einordnung

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Als Mordmerkmal wird Heimtücke angeführt. Drei der Angeklagten äußerten sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Ein Beschuldigter wies diese über seinen Verteidiger zurück.

Verfahren vor dem Landgericht

Das Landgericht Regensburg wird nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen und eine Hauptverhandlung eröffnet wird. Bis zu einem Urteil gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg / TK

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