Bundespolizisten haben am Dienstag (26. Dezember) in Furth im Wald insgesamt 21,5 Kilogramm illegales Feuerwerk sichergestellt. Bei einem 45-jährigen Deutschen entdeckten die Beamten rund 17,5 Kilogramm illegale Pyrotechnik im Kofferraum. Die Bundespolizei warnt vor dem Kauf von illegalen Krachern.
Am Dienstagnachmittag (26. Dezember) erwischten Bundespolizisten bei Grenzkontrollen am Grenzübergang Furth im Wald insgesamt drei Deutsche mit illegalen Böllern.
Gegen 14:10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung bei der Einreise nach Deutschland. Die Frage der Beamten nach Pyrotechnik verneinte der 45-jährige Fahrer zunächst. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges entdeckten die Beamten unter einer Decke insgesamt rund 17,5 Kilogramm illegales Feuerwerk.
Bei einer weiteren Kontrolle gegen 16:00 Uhr fanden die Beamten in einem Pkw mit deutscher Zulassung insgesamt rund 2,5 Kilogramm illegale Böller. Der 39-jährige Fahrer rückte auf Frage der Beamten das Feuerwerk freiwillig heraus.
Kurze Zeit später erwischten die Beamten einen 21-Jährigen mit rund 1,5 Kilogramm illegaler Kracher. Der Beifahrer eines Pkw mit deutscher Zulassung hatte die Pyrotechnik auf der Rücksitzbank hinter der Mittelarmlehne versteckt.
Die Bundespolizisten stellten die illegalen Feuerwerkskörper sicher.
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt in allen Fällen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und gegen die Gefahrgutverordnung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten allen Deutschen die Weiterreise.
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang:
In Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind gefährlich! Sie können zu ernsthaften Verletzungen wie Knalltraumen, Lungenschädigungen und Verbrennungen führen. In schlimmen Fällen droht der Verlust von Gliedmaßen.
Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine vorgeschriebene Kennzeichnung mit der Kategorie F1 beziehungsweise F2 aufweisen.
Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sind die Folge. Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren beziehungsweise eine Geldbuße. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper durch Fachpersonal an.