Do, 11.11.2021 , 13:12 Uhr

Regensburg: Franz Rieger wegen Erpressung verurteilt

Der Landtagsabgeordnete Franz Rieger (CSU) ist am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro (120.000 Euro) verurteilt worden.

In dem Verfahren ging es um Wahlkampfspenden im Jahr 2013. Sein Wahlkampfmanager Peter Kittel wurde zu 50 Tagessätze zu je 300 Euro verurteilt.

Der Politiker forderte damals nach Überzeugung der Richter von einem Bauunternehmer eine Spende in Höhe von 50 000 Euro. Als dem Bauträger die Summe zunächst zu hoch war, sagte Rieger mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl: «Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet.» Die Richter werteten dies als Erpressung.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung plädiert, der Verteidiger dagegen sah keine Erpressung vorliegen.

Riegers Anwälte wollen nun in Revision gehen.

 

Pressmitteilung des Landgerichts Regensburg

Urteil im Strafverfahren gegen Dr. Franz Rieger

Landgericht Regensburg erkennt auf Geldstrafen wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen

Nach drei von ursprünglich acht anberaumten Hauptverhandlungstagen hat das Landgericht Regensburg heute sein Urteil im Strafverfahren gegen den Landtagsabgeordneten Dr. Franz Rieger verkündet. Die Richter der 6. Wirtschaftsstrafkammer sahen als erwiesen an, dass der Angeklagte den Unternehmer aus der Baubranche Thomas D. bei der Einwerbung von Wahlkampfspenden anlässlich seiner Kandidatur für den Bayerischen Landtag im Jahr 2013 erpresst und ihm im Zusammenhang mit der Verschleierung der Übernahme von Agenturrechnungen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen geleistet hatte. Dr. Franz Rieger wurde deswegen zu einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt.

Gegen den mitangeklagten Inhaber einer Marketingagentur verhängte das Gericht wegen zweifacher Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von Scheinrechnungen eine Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 300 Euro. Der Prozess war nach einer Verfahrensabsprache der Beteiligten im Beweisprogramm gestrafft worden.

Den für die Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung jeweils erforderlichen Tatnachweis leitete die Kammer aus den Geständnissen der beiden Angeklagten ab, die anhand der übrigen Beweislage geprüft und für glaubhaft befunden worden waren. Im Hinblick auf den gegen Dr. Franz Rieger zusätzlich erhobenen Erpressungsvorwurf lag dem Gericht zwar ein Geständnis darüber vor, dass der Angeklagte auf Frage Thomas D.‘s nach einem Grund für höhere Spenden an die CSU auf deren Bedeutung für baurechtliche Entscheidungen in Regensburg hingewiesen habe.

Einen Erpressungsvorsatz hatte Dr. Franz Rieger jedoch in Abrede gestellt und darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass sein Verhalten auch sonst nicht als Erpressung einzustufen sei. Die Richter schlossen allerdings aus dem vom Angeklagten eingeräumten Zusammentreffen zwischen Spendenaufforderung und Einflusshinweis einerseits sowie der von Thomas D. bezeugten Spendenzusage unter dem Eindruck einer Drohung andererseits, dass der Tatbestand erfüllt ist.

Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 11. November 2021 ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche ab Verkündung Revision einzulegen. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof.

 

 

Erstmeldungen

Rieger werden Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Mit ihm ist der Inhaber einer PR-Agentur angeklagt. In dem Verfahren geht es um Parteispenden im Wahlkampf 2013. Rieger kandidierte damals für den Landtag.

Der 62-Jährige soll einen Bauunternehmer mit dem Satz «Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet» erpresst haben, 50 000 Euro zu spenden. Über seinen Verteidiger ließ der Politiker am Mittwoch vor Gericht erklären, er habe gesagt, der Unternehmer möge bedenken, dass auch künftig die CSU bei der Vergabe von Bauaufträgen mitreden werde.

Der Bauunternehmer sagte als Zeuge, er habe sich damals erpresst gefühlt und deswegen mehr gespendet, als er wollte. Sein Spendenangebot habe eigentlich zwischen 1000 und 2000 Euro gelegen, Rieger habe 50 000 Euro gefordert. Schließlich habe er knapp 10 000 Euro gespendet sowie zwei Scheinrechnungen in Höhe von insgesamt rund 30 000 Euro beglichen.

Auch dem wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mitangeklagten PR-Mann stellten die Richter eine Geldstrafe in Aussicht. Er hatte laut Anklage die Scheinrechnungen ausgestellt.

 

Geldstrafe für Erpressung gefordert

Im Prozess um Wahlkampfspenden gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefordert. Der Vertreter der Anklagebehörde plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg auf eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 400 Euro. Das Urteil sollte noch am selben Tag gesprochen werden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft warb Rieger 2013 bei einem Bauunternehmer um Spenden. Als der Unternehmer 1000 bis 2000 Euro anbot, soll Rieger 50 000 Euro gefordert und geäußert haben: «Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet.» Der Geschäftsmann habe sich dadurch bedroht gefühlt und sich zur Spende bereiterklärt.

Zu Lasten Riegers wertete der Ankläger unter anderem, dass dieser seine Position als Abgeordneter ausgenutzt habe. Als solcher habe Rieger aber eine Vorbildfunktion. Durch die Tat sei das Vertrauen in Rieger persönlich, aber auch in den Bayerischen Landtag erschüttert worden. Das Vertrauen sei jedoch nicht verloren, es ließe sich wiederherstellen – und zwar durch eine Strafe.

Dass Rieger die Tat weitgehend einräumte, nicht vorbestraft ist und die Tat lange zurückliegt, wertete die Staatsanwaltschaft positiv.

 

dpa/JM/Landgericht Regensburg

 

Das Video zum Urteil am Donnerstag

 

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